Die Erlassmöglichkeiten

Das 26. BAföG-Änderungsgesetz sieht 3 Erlassmöglichkeiten vor.

  1. Der "Kooperationserlass"
  2. Der "Härtefallerlass", wenn der "Kooperationserlass" abgelehnt wurde
  3. Der "77-Raten-Erlass", der nur für Darlehensnehmende gilt, die erstmals ab dem 01.09.2019 BAföG beziehen.

Der "77-Raten-Erlass"

für alle Darlehensnehmenden, die erstmals ab dem 01.09.2019 mit Darlehen gefördert wurden (§ 18 Abs. 13 BAföG)