Änderungen bei der Freistellung

Ab dem 01.09.2019 müssen Sie alle Angaben zu Ihrem Familienstand und Ihren Einkünften mit Belegen nachweisen.
Der Einkommensermittlungsbogen allein reicht auch in Einzelfällen nicht mehr aus.

Außerdem:

  • Erhöhung der persönlichen Freibeträge
  • Anpassung der Sozialpauschalen

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Themenseite zur Freistellung. Über das Inhaltsverzeichnis an der linken Seite können Sie das gewünschte Thema direkt aufrufen.