Ratenhöhe und Mahnkosten ab dem 01.04.2020

Zum 01.04.2020 wird die monatliche Mindestrückzahlungssrate auf 130,00 EUR erhöht.

Sofern Sie sich bereits in der Rückzahlung Ihres Darlehens befinden, erhalten Sie ab Oktober 2019 einen Änderungsbescheid mit den für Sie relevanten Informationen.

Abhängig von Ihrer Darlehenshöhe und der Resttilgungszeit kann die monatliche Rate in Ihrem Fall auch höher ausfallen.

Wenn Sie bereits ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird zu den Fälligkeitsterminen die höhere Rate durch die Bundeskasse Halle -Darlehen- automatisch von Ihrem Konto eingezogen.

Sollten Sie einen -nur ausnahmsweise zulässigen- Dauerauftrag eingerichtet haben, sorgen Sie bitte rechtzeitig für eine Anpassung des Dauerauftrags. Nur so können Sie die Erhebung von Mahnkosten und Rückstandszinsen vermeiden.

Sie haben noch kein SEPA-Mandat erteilt, möchten nun aber Ihre Raten doch lieber abbuchen lassen?
Ein SEPA-Mandat senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Bitte fordern Sie das SEPA-Mandat über das Kontakt-Formular im Fußbereich dieser Seite an oder nutzen Sie bei BAföG-online die "Allgemeine Anfrage" für Ihre Nachricht.

Ab dem 01.04.2020 werden auch die Mahnkosten von derzeit 2,00 EUR auf 5,00 EUR erhöht.

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