Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung

Die Nachlasstabelle zur vorzeitigen Rückzahlung wurde überarbeitet. Die neuen Nachlasssätze gelten ab dem 01.04.2020 einheitlich für alle Darlehen (außer bei KfW-Bankdarlehen nach § 18c BAföG a. F.)

Die Berechnungsweise zu den gewährten Darlehen hängt davon ab, nach welchen gesetzlichen Regelungen Ihnen die BAföG-Förderung bewilligt wurde.

Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Über BAföG-online steht Ihnen ein Antragsformular (bei Anmeldung per E-Mail) bzw. die sofortige Berechnung des Nachlasses (bei Zugang über Personalausweis) zur Verfügung.

Beachten Sie bitte, dass ein Angebot nach der neuen Gesetzeslage erst ab dem 01.04.2020 möglich ist.

 

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Stand 29.05.2019