Darlehen nach a) und b) - Mischberechnung

Darlehen mit unterschiedlichen Förderbestimmungen

Wenn Ihr Erststudium schon vor dem 01.03.2001 gefördert wurde, Ihr gefördertes Zweitstudium aber erst nach diesem Zeitpunkt begonnen hat, dann haben Sie Darlehen nach unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben erhalten.

Ihr erstes Darlehen ist in vollem Umfang zurückzuzahlen, das 2. Darlehen wird hingegen in der Rückzahlung auf maximal 10.000 EUR begrenzt. Damit ist in Ihrem Fall eine "Mischberechnung" erforderlich.

Beachten Sie bitte:
Sollten Sie ab dem 01.04.2020 ganz oder teilweise von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt worden sein, dürfen die in diesem Zeitraum liegenden Darlehensraten nicht mit einem Nachlass berücksichtigt werden.

Berechnungsbeispiele:

Erklärung der Berechnung+/-Betrag in EURO
Ursprünglicher Darlehensbetrag (Bewilligung vor 01.03.2001)=19.043,00
bereits getilgt-7.860,00
noch zu zahlen (Berechnungsgrundlage 1)=
11.183,00
Darlehensbetrag (Bewilligung nach dem 01.03.2001)=
14.500,00
davon zurückzuzahlen (Berechnungsgrundlage 2)=
10.000,00
Summe Berechnungsgrundlage 1 + 2
=
21.183,00
Nachlass gemäß Tabelle bei 21.183,00 EUR Darlehen=35,5%
Nachlass zu Darlehen 1 (35,5% von 11.183,00 EUR)=3.969,97
Nachlass zu Darlehen 2 (35,5% von 10.000,00 EUR)=3.550,00
   
zu zahlen Darlehen 1 (11.183,00 -3.969,97 EUR)=
7.213,03
zu zahlen Darlehen 2 (10.000-3.550,00 EUR)=
6.450,00
   
Zahlungsbetrag für die vorzeitige Rückzahlung beider Darlehen:=13.663,03

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Stand 03.06.2019