Beispiele zur Einkommensberechnung ab 01.08.2022
Beispiele zur Einkommensberechnung
Beispiel 1:
Der Darlehensnehmende ist ledig, nicht schwerbehindert und kinderlos, kein Kirchenmitglied. Er arbeitet im Angestelltenverhältnis, der Arbeitgeber zahlt einen Anteil zu vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 6,65 EUR monatlich. Der Darlehensnehmende hat keine zusätzliche Altersvorsorge getroffen. Er beansprucht die Werbungskostenpauschale.
Seine Darlehensrate entspricht der Mindestrate in Höhe von 130,00 EUR monatlich.
Bezeichnung | Erläuterung | Betrag | Ergebnis |
---|---|---|---|
Steuerpflichtiges Bruttoeinkommen | 2.700,00 EUR | ||
abzüglich Werbungskosten | Pauschale: 1200 EUR/Jahr | 100,00 EUR | 2.600,00 EUR |
abzüglich VL (Arbeitgeberanteil) | -6,65 EUR | 2.593,35 EUR | |
abzüglich Sozialpauschale | für Arbeitnehmer: 21,6% (hier: aus 2.593,35 EUR) | 560,16 EUR | 2.033,19 EUR |
abzüglich Lohnsteuer | -350,08 EUR | 1.683,11 EUR | |
abzüglich Kirchensteuer | kein Kirchenmitglied | 0,00 EUR | 1.683,11 EUR |
abzüglich Altersvorsorge ("Riester") | keine zusätzliche Altersvorsorge | 0,00 EUR | 1.683,11 EUR |
Ergebnis | 1.683,11 EUR |
Der Freibetrag des Darlehensnehmenden beläuft sich ab dem 01.08.2022 auf 1.605,00 EUR.
Das Einkommen übersteigt den Freibetrag um 78,11 EUR, somit ist eine verminderte Rate von monatlich 78,00 EUR festzusetzen.
Beispiel 2:
Die Darlehensnehmende ist verheiratet, hat zwei minderjährige Kinder, ist Kirchenmitglied. Sie ist Beamtin, der Ehemann ist nicht erwerbstätig und betreut die beiden Kinder.
Der Arbeitgeber zahlt einen Anteil zu vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 6,65 EUR monatlich. Die Darlehensnehmende hat eine zusätzliche Altersvorsorge getroffen und zahlt monatlich 100 EUR ein. Sie beansprucht erhöhte Werbungskosten von 3.500 EUR jährlich.
Ihre Darlehensrate entspricht der Mindestrate in Höhe von 130,00 EUR monatlich.
Bezeichnung | Erläuterung | Betrag | Ergebnis |
---|---|---|---|
Steuerpflichtiges Bruttoeinkommen | 5.000,00 EUR | ||
abzüglich Werbungskosten | erhöhte WK 3.500 EUR/Jahr 291,67 EUR monatlich | -291,67 EUR | 4.708,33 EUR |
abzüglich VL (Arbeitgeberanteil) | -6,65 EUR | 4.701,68 EUR | |
abzüglich Sozialpauschale | für Arbeitnehmer: 15,9 % (hier: aus 4.701,68 EUR) | 747,57 EUR | 3954,11 EUR |
abzüglich Lohnsteuer | -350,08 EUR | 3.604,03 EUR | |
abzüglich Kirchensteuer | 28,00 EUR | 3.576,03 EUR | |
abzüglich Altersvorsorge ("Riester") | 100,00 EUR | 3.476,03 EUR | |
Ergebnis | 3.476,03 EUR |
Der Freibetrag der Darlehensnehmenden beläuft sich ab dem 01.08.2022 auf 1.605,00 EUR für sie selbst, 805,00 EUR für den nicht erwerbstätigen Ehemann und 1.460 EUR für die beiden Kinder.
Freibetrag gesamt: 3.870,00 EUR. Das Einkommen liegt unter dem persönlichen Freibetrag, eine Freistellung ist möglich.
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Stand 30.07.2022