Erstdarlehensbezug ab dem 01.09.2019

Sie haben erstmals ab oder nach dem 01.09.2019 Darlehen nach dem BAföG bezogen?
Für Sie gilt von vorne herein der 20-jährige Rückzahlungszeitraum.
Sollten Sie binnen dieser Zeit Ihr Darlehen noch nicht getilgt haben, erfolgt nach Ablauf der 20-Jahres-Frist von Amts wegen eine Erlassprüfung.

Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse darauf achten, dass Sie immer rechtzeitig Ihre Namens- oder Anschriftenänderung mitteilen und pünktlich zahlen bzw. bei Bedarf fristgerecht Ihre Anträge auf Freistellung/ Stundung stellen und Nachweise vorlegen.
Nur, wenn Sie sich während des gesamten Rückzahlungszeitraums "wohl verhalten haben", kann die Restschuld nach 20 Jahren erlassen werden.

zurück zu den Erlassen

Diese Seite

Stand 09.05.2022