Erstdarlehensbezug ab dem 01.09.2019
Sie haben erstmals ab oder nach dem 01.09.2019 Darlehen nach dem BAföG bezogen?
Für Sie gilt von vorne herein der 20-jährige Rückzahlungszeitraum.
Sollten Sie binnen dieser Zeit Ihr Darlehen noch nicht getilgt haben, erfolgt nach Ablauf der 20-Jahres-Frist von Amts wegen eine Erlassprüfung.
Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse darauf achten, dass Sie immer rechtzeitig Ihre Namens- oder Anschriftenänderung mitteilen und pünktlich zahlen bzw. bei Bedarf fristgerecht Ihre Anträge auf Freistellung/ Stundung stellen und Nachweise vorlegen.
Nur, wenn Sie sich während des gesamten Rückzahlungszeitraums "wohl verhalten haben", kann die Restschuld nach 20 Jahren erlassen werden.
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Stand 09.05.2022