Wahlrecht ausgeübt zugunsten der Erlassentscheidung

(Das Wahlrecht konnte vom 01.09.2019 bis 02.03.2020 ausgeübt werden.)

Sie haben Ihr Wahlrecht zugunsten der Erlassentscheidung ausgeübt und haben bereits einen Erlass gewährt bekommen?
Sollten bei Ihnen noch offene Kosten und/ oder Zinsen vorhanden sein, werden wir Ihnen diese ab dem 01.10.2022 ebenfalls erlassen.

Sie haben das Wahlrecht ausgeübt, aber Ihr Erlassantrag wurde wegen zu vieler Verfehlungen abgelehnt?
Diese Entscheidung wird ohne Antrag noch einmal unter den Voraussetzungen des 27. BAföGÄndG überprüft.
Sie werden hierzu nach dem 01.10.2022 schnellstmöglich einen weiteren Bescheid erhalten.

Sie haben Ihr Wahlrecht zugunsten der Erlassentscheidung ausgeübt, aber Ihre 20 Jahre Rückzahlungszeitraum sind noch nicht vorbei?
Die Erlassentscheidung wird nach Ablauf der 20 Jahre nach den dann geltenden Regeln getroffen.

zurück zu den Erlassen

Diese Seite

Stand 09.05.2022