Wahlrecht nicht ausgeübt (Darlehensbezug vor dem 01.09.2019)
Wenn Sie Ihr Wahlrecht nicht ausgeübt haben, können Sie nach den neuen Regelungen des 27. BAföG-Änderungsgesetzes ggf. trotzdem einen Erlass erhalten.
Wir werden ab dem 01.10.2022 prüfen, ob Ihr 20-Jahres-Zeitraum bereits abgelaufen ist und ob Sie die Voraussetzungen für einen Erlass erfüllen.
Falls ja, wird Ihnen die Schuld erlassen, falls nein, bleibt es bei Ihrer Rückzahlungsverpflichtung mit einem bis zu maximal 30 Jahre laufenden Tilgungsplan und ggf. anschließender Stundung.
Wenn Ihr 20 Jahres-Rückzahlungszeitraum noch nicht abgelaufen ist, wird die Akte nach den 20 Jahren von Amts wegen geprüft.
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Stand 09.05.2022