Darlehensarten und ihre Rückzahlungsbedingungen
Je nachdem, wann Sie BAföG-Leistungen bezogen haben und welche Fassung des Gesetzes zu diesem Zeitpunkt galt, haben Sie unterschiedliche Rückzahlungsmodalitäten zu beachten:
Kategorie 1: Förderungsbeginn bis 28.02.2001
Darlehenstyp: ungedeckeltes Darlehen
Dieses Darlehen ist in voller Höhe zurückzuzahlen.
Rückzahlungsbeginn 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (FHD) des zuerst geförderten Studienabschnitts (hier: die zuletzt gültige FHD).
Dieses Darlehen kann ggf. in Kombination mit Darlehen der Kategorie 2 (bei Förderung eines Zweitstudiums, das nach dem 01.03.2001 begonnen wurde) und ggf. in Kombination mit dem Bankdarlehen der KfW (Kategorie 4) auftreten.
Kategorie 2: Förderung eines neu begonnenen Studienabschnitts ab dem 01.03.2001
(§ 17 Abs. 2 BAföG a.F.)
Darlehenstyp: gedeckeltes Darlehen
Maximaler Rückzahlungsbetrag für diesen Darlehenstyp = 10.000 EUR.
Dieses Darlehen kann auch in Kombination mit einem Darlehen der Kategorie 1, 4 und/oder 5 auftreten. Die Rückzahlungsbegrenzung gilt aber ausschließlich für das Darlehen der Kategorie 2.
Rückzahlungsbeginn 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (FHD) des zuerst geförderten Studienabschnitts (hier: die zuletzt gültige FHD)
Kategorie 3: erstmalige Förderung mit BAföG ab dem 01.09.2019,
Darlehen nach § 17 Abs. 2 BAföG
Darlehenstyp: ungedeckeltes Darlehen
Das Darlehen ist ungedeckelt, aber durch die Begrenzung auf 77 monatliche Raten ist dieses Darlehen maximal bis zu einer Höhe von 10.010 EUR zurückzuzahlen (77 x 130 EUR). Sollten vom BVA im Rahmen einer Freistellung verminderte Raten (mindestens 42 EUR/Monat, max. 129 EUR/Monat) festgesetzt worden sein, zählen auch diese bei der Zählung der 77 Raten mit. Das Darlehen der Kategorie 3 kann auch in Kombination mit Kategorie 4 und/ oder 5 auftreten.
Rückzahlungsbeginn 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (FHD) des zuerst geförderten Studienabschnitts (hier: die zuletzt gültige FHD)
Für die Kategorie 3 gilt, dass nach Ablauf des Rückzahlungszeitraums von 20 Jahren der Erlass des verbliebenen Restdarlehensbetrags von Amts wegen geprüft wird, sofern nicht bereits durch den "77-Raten-Erlass" die Restdarlehensschuld erloschen ist.
Kategorie 4: Bankdarlehen nach § 18c BAföG
Volldarlehen der KfW
Darlehenstyp: ungedeckeltes Volldarlehen
Das Bankdarlehen ist ein auslaufender Darlehenstyp. Bei Studiengängen, für die Bankdarlehen bereits gewährt wurde, erhalten Sie bis zur maximalen Förderungsdauer weiterhin dieses Volldarlehen.
Ein seit 01.08.2019 neu begonnener Ausbildungsabschnitt, für den Volldarlehen beantragt wird, erhält aber schon ein Volldarlehen der Kategorie 5.
Das Bankdarlehen ist vorrangig zurückzuzahlen. Die erste Rate ist achtzehn Monate nach dem Ende des Monats, für den der Auszubildende zuletzt mit Bankdarlehen gefördert worden ist, zu zahlen.
Während der Rückzahlung des Bankdarlehens ruht die Rückzahlungsverpflichtung sonstiger Darlehen nach dem BAföG. Die Rückzahlungsmodalitäten werden von der KfW festgelegt.
Kategorie 5: Volldarlehen bei Förderungsbeginn ab 01.08.2019,
(§ 17 Abs. 3 BAföG)
Darlehenstyp: ungedeckeltes Volldarlehen
Wenn keine anderweitigen Ansprüche (mehr) auf Förderung nach dem BAföG bestehen, wird ggf. mit diesem Volldarlehen gefördert. Die Rückzahlung erfolgt nach Tilgung aller anderen ggf. zuvor bezogenen Darlehenstypen nach dem BAföG, also nachrangig. Wurde nur mit diesem Volldarlehen gefördert, beginnt die Rückzahlungsverpflichtung bereits 3 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Auch hier wird nach Ablauf des gesetzlichen Rückzahlungszeitraums von 20 Jahren von Amts wegen geprüft, ob die noch nicht getilgte Restdarlehensschuld erlassen werden kann.
Informationen zur vorzeitigen Rückzahlung:
Außer bei Kategorie 4 besteht für alle Darlehen auf Antrag die Möglichkeit der Nachlassgewährung bei einer vorzeitigen Darlehensablösung, sei es als vorzeitige Gesamttilgung, vorzeitige Teilablösung oder auch Restablösung vor Ablauf des Tilgungsplanes.
Nähere Informationen finden Sie in der Phase 4 (Rückzahlungszeitraum) im Kapitel "vorzeitige Rückzahlung".
Für Darlehen der Kategorie 1 und 2 in Kombination kann es zu einer Mischberechnung kommen. Für Volldarlehen nach Kategorie 5 hingegen muss auch, wenn diese nach einem anderen BAföG-Darlehen gewährt wurden, immer eine separate Berechnung vorgenommen werden. Hier ist eine Mischberechnung mit anderen Darlehen nicht zulässig.
Übersicht zur Berechnung der vorzeitigen Rückzahlung:
- Kategorie 1-Darlehen: Ermittlung des Nachlassprozentsatzes vom vollen verbleibenden nicht fälligen Darlehens(rest-)betrag
- Kategorie 2-Darlehen: Ermittlung des Nachlassprozentsatzes vom noch nicht fälligen zurückzuzahlenden Betrag, maximal von 10.000 EUR
- Mischdarlehen (Kategorie 1 und 2): Von beiden Darlehen werden die nicht fälligen, rückzahlungspflichtigen Beträge addiert, zu diesem Betrag der Nachlassprozentsatz ermittelt und je Darlehen berechnet.
- Kategorie 3-Darlehen: Ermittlung des Nachlassprozentsatzes vom noch nicht fälligen, zurückzuzahlenden Darlehensbetrag, maximal jedoch von 10.010 EUR.
- Kategorie 4 (Bankdarlehen der KfW): Hier gibt es keine Möglichkeit der Nachlassgewährung bei vorzeitiger Rückzahlung. Die Darlehensrückzahlung erfolgt an die KfW.
- Kategorie 5 (Volldarlehen): Für dieses Darlehen muss immer ein eigenes Angebot zur vorzeitgen Rückzahlung berechnet werden, ungeachtet dessen, ob Sie noch andere Darlehen erhalten haben.
Berechnungsbeispiele finden Sie auf der Seite zur vorzeitigen Rückzahlung.
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Stand 13.01.2021