Darlehenshöhe
Warum sollte ich die Darlehensbeträge überprüfen?
Wir sind an die Bewilligungs-/ Änderungsbescheide des Amtes für Ausbildungsförderung gebunden. Die Art und Höhe der Gesamtförderung wurde vom Amt für Ausbildungsförderung mit Bewilligungs-/ Änderungsbescheiden festgesetzt.
In der Regel sind zum Zeitpunkt der FRB-Erstellung diese Bewilligungsbescheide bereits unanfechtbar geworden. Unanfechtbar bedeutet, dass ein Widerspruch gegen die Bewilligungsbescheide nicht mehr möglich ist.
Sie haben Ausbildungsförderung je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Staatsdarlehen erhalten. Im FRB stellen wir die Höhe der Darlehensschuld fest. Eine Überprüfung dieser Feststellung ist nur innerhalb der Rechtsbehelfsfrist möglich (§ 18 Abs. 5a BAföG)
Die Ämter für Ausbildungsförderung stellen für jedes Kalenderjahr die Daten über die geleisteten Darlehen auf einem elektronischen Datenträger zusammen. Diese Daten werden uns gemeldet.
Die Darlehensbeträge im FRB sind unter den Kalenderjahren aufgeführt, in denen sie ausgezahlt worden sind. Sie können sich also auch auf andere Bewilligungszeiträume beziehen. Wichtig ist, dass die festgestellte Darlehensschuld im FRB mit der Höhe des Staatsdarlehens Ihrer Bewilligungsbescheide in der Summe übereinstimmt.
Sollten Sie für andere Kalenderjahre weitere Darlehensbeträge nach dem BAföG erhalten haben, wird hierüber ein bzw. mehrere Zusatzbescheid(e) ergehen.
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Stand 14.03.2018