Beispiel zur Einkommensberechnung
(Stand: 08/2021)
Beispiel:
Der Darlehensnehmer ist ledig, nicht schwerbehindert und kinderlos, kein Kirchenmitglied. Er arbeitet als Angestellter, der Arbeitgeber zahlt einen Anteil zu vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 6,65 EUR monatlich. Der Darlehensnehmer hat keine zusätzliche Altersvorsorge getroffen. Er beansprucht die Werbungskostenpauschale.
Seine Darlehensrate entspricht der Mindestrate in Höhe von 130,00 EUR monatlich.
Bezeichnung | Erläuterung | Betrag | Ergebnis |
---|---|---|---|
Steuerpflichtiges Bruttoeinkommen | 2.100,00 EUR | ||
abzüglich Werbungskosten | Pauschale: 1000 EUR/Jahr | -83,34 EUR | 2.016,66 EUR |
abzüglich VL (Arbeitgeberanteil) | -6,65 EUR | 2.010,01 EUR | |
abzüglich Sozialpauschale | für Arbeitnehmer: 21,3% (hier: aus 1.910,01 EUR) | 428,13 EUR | 1.581,88 EUR |
abzüglich Lohnsteuer | -179,08 EUR | 1.402,80 EUR | |
abzüglich Kirchensteuer | kein Kirchenmitglied | 0,00 EUR | 1.402,80 EUR |
abzüglich Altersvorsorge ("Riester") | keine zusätzliche Altersvorsorge | 0,00 EUR | 1.402,80 EUR |
Ergebnis | 1.402,80 EUR |
Der Freibetrag des Darlehensnehmers beläuft sich ab dem 01.08.2021 auf 1.330,00 EUR.
Sein errechnetes Einkommen beträgt 1.402,80 EUR und übersteigt damit den Freibetrag um 72,80 EUR.
Ergebnis: Eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung wird mit verminderten Raten in Höhe von monatlich 72,00 EUR gewährt.