Der Stundungsantrag
Den Antrag auf Stundung stellen Sie bitte über das Portal BAföG-online.
Im Onlineportal füllen Sie bitte
- den Einkommensermittlungsbogen und
- den Stundungsvordruck aus.
An Nachweisen benötigen wir zudem
- den jüngsten Ihnen vorliegenden Einkommensteuerbescheid
- weitere aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Verdienstabrechnungen, einen aktuellen Rentenbescheid, den aktuellen ALG- oder "Hartz IV"-Bescheid)
- Nachweise über vorhandenes Vermögen (z. B. Grundbesitz, Bausparverträge, Wertpapiere, Sparguthaben, usw.)
- Nachweise zu allen laufenden monatlichen Ausgaben (z. B. Miete, Strom, Versicherungen, Kreditverträge (mit Abschlussdatum und Laufzeit, nur ein Kontoauszug zur Ratenzahlung reicht nicht aus.), Abonnements, etc.)
Diese Unterlagen können Sie -eingescannt und als PDF-Datei gespeichert- auch über das Online-Portal BAföG-online hochladen. Wir empfehlen außerdem, einen Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Entscheidung über Ihren Stundungsantrag um eine Ermessensentscheidung handelt. Ein Rechtsanspruch auf eine Stundung besteht nicht.