Der Stundungsantrag

Den Antrag auf Stundung stellen Sie bitte über das Portal BAföG-online.

Link zu BAföG-online

Im Onlineportal füllen Sie bitte

  • den Einkommensermittlungsbogen und
  • den Stundungsvordruck aus.

An Nachweisen benötigen wir zudem

  • den jüngsten Ihnen vorliegenden Einkommensteuerbescheid
  • weitere aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Verdienstabrechnungen, einen aktuellen Rentenbescheid, den aktuellen ALG- oder "Hartz IV"-Bescheid)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (z. B. Grundbesitz, Bausparverträge, Wertpapiere, Sparguthaben, usw.)
  • Nachweise zu allen laufenden monatlichen Ausgaben (z. B. Miete, Strom, Versicherungen, Kreditverträge (mit Abschlussdatum und Laufzeit, nur ein Kontoauszug zur Ratenzahlung reicht nicht aus.), Abonnements, etc.)

Diese Unterlagen können Sie -eingescannt und als PDF-Datei gespeichert- auch über das Online-Portal BAföG-online hochladen. Wir empfehlen außerdem, einen Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Entscheidung über Ihren Stundungsantrag um eine Ermessensentscheidung handelt. Ein Rechtsanspruch auf eine Stundung besteht nicht.

Wenn Ihnen eine Stundung in einer Summe gewährt wird, merken Sie sich in Ihrem Kalender bitte das Ende der Stundung vor. Sie finden das Datum, zu dem die Stundung endet, in Ihrem Stundungsbescheid.
Sie erhalten vor Ablauf der Stundung keine neue Zahlungsaufforderung. Sollten Sie nicht rechtzeitig einen Folgeantrag stellen, wird der gestundete Betrag in einer Summe fällig. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie weiterhin die Voraussetzungen für eine Stundung erfüllen. Ab dem Fälligkeitsdatum beginnt auch die Fristberechnung für die Erhebung von Rückstandszinsen.

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