... eine Mahnung der Bundeskasse erhalten

Wenn der Zahlungstermin für eine Darlehensrate, die Anschriftenermittlungskosten oder erhobene Zinsen überschritten wurde, werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erhoben.

Die Mahnung wird Ihnen direkt von der Bundeskasse Halle -Darlehen- zugesandt. Die Bundeskasse wird in unserem Auftrag tätig.
Nach Erhalt einer Mahnung sollten Sie den angemahnten Betrag innerhalb einer Woche an die Bundeskasse Halle überweisen. Ansonsten wären wir gezwungen, ein Vollstreckungsverfahren gegen Sie einzuleiten.

Zusätzlich können Zinsen anfallen, wenn Sie den Zahlungstermin einer Darlehensrate um mehr als 45 Tage überschreiten.
Die Zinsen werden vom noch verbliebenen rückzahlungspflichtigen Betrag und nicht nur von den bereits fälligen Raten erhoben.

Können Sie den angemahnten Betrag nicht in einer Summe zahlen?

Ein Widerspruch gegen die Mahnung ist in diesem Fall nicht sinnvoll.
Wenn Sie den angemahnten Betrag wegen geringen Einkommens oder einer derzeitigen finanziellen Notlage nicht aufbringen können, empfehlen wir Ihnen, umgehend nach Erhalt der Mahnung einen Stundungsantrag zu stellen. Gegebenenfalls können wir Sie auf Antrag auch von der weiteren Rückzahlungspflicht der laufenden Raten befristet freistellen.

Informationen zu Freistellung und Stundung finden Sie hier:

Frei­stel­lung und Stun­dung

Alexander Kirch / EyeEm / gettyimages

Rechtsprechung zu Mahnkosten:

Nehmen Sie am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teil.
So verpassen Sie - insbesondere nach dem Ende einer Freistellung oder Stundung - nicht den Zahlungstermin und ersparen sich Zusatzkosten.
Den erforderlichen Vordruck senden wir Ihnen auf Anforderung gerne zu. Nutzen Sie hierzu bitte BAföG-online oder das Kontaktformular im Fußbereich dieser Seite.

Link zu BAföG-online

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Stand 14.03.2018