Beispiel zur Zinsberechnung bei Darlehen, die vor dem 01.03.2001 bewilligt wurden

In diesem Beispiel wurde das Darlehen für einen Ausbildungsabschnitt gewährt, der vor dem 01.03.2001 begonnen wurde:

Ermitteln des Zinsbetrages
Darlehens(rest)schuld16.595,00 EUR
4 Raten (zu je 315,00 EUR gezahlt)1.260,00 EUR
verbleibender zu verzinsender Betrag15.335,00 EUR
Rückständige Rate315,00 EUR
Fälligkeitsdatum der rückständigen Rate30.09.2017
Beginn der Zinserhebung01.10.2017
Zahlungseingang bei der Bundeskasse20.12.2017
Anzahl der Zinstage:80
Zinsbetrag:204,47 EUR

Das Darlehen ist nicht auf die Rückzahlungsobergrenze von 10.000 EUR begrenzt. Die Verzugszinsen sind daher vom gesamten noch nicht getilgten Darlehens(rest)betrag zu berechnen.

Ermitteln des Verzugs:

In diesem Beispiel war die Darlehensrate zum 30.09.2017 fällig.

Am 16.11.2017 befindet sich die Darlehensnehmerin / der Darlehensnehmer mit mehr als 45 Tagen im Zahlungsrückstand. Die Zinserhebung erfolgt für den Zeitraum 01.10.2017 (Tag nach Fälligkeit der Rate) bis zum 20.12.2017 (Zahlungseingang bei der Bundeskasse). Der Verzug beginnt bereits mit dem 1. Tag.

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