Beispiel zur Zinsberechnung bei Darlehen, die vor dem 01.03.2001 bewilligt wurden
In diesem Beispiel wurde das Darlehen für einen Ausbildungsabschnitt gewährt, der vor dem 01.03.2001 begonnen wurde:
Ermitteln des Zinsbetrages | |
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Darlehens(rest)schuld | 16.595,00 EUR |
4 Raten (zu je 315,00 EUR gezahlt) | 1.260,00 EUR |
verbleibender zu verzinsender Betrag | 15.335,00 EUR |
Rückständige Rate | 315,00 EUR |
Fälligkeitsdatum der rückständigen Rate | 30.09.2017 |
Beginn der Zinserhebung | 01.10.2017 |
Zahlungseingang bei der Bundeskasse | 20.12.2017 |
Anzahl der Zinstage: | 80 |
Zinsbetrag: | 204,47 EUR |
Das Darlehen ist nicht auf die Rückzahlungsobergrenze von 10.000 EUR begrenzt. Die Verzugszinsen sind daher vom gesamten noch nicht getilgten Darlehens(rest)betrag zu berechnen.
Ermitteln des Verzugs:
In diesem Beispiel war die Darlehensrate zum 30.09.2017 fällig.
Am 16.11.2017 befindet sich die Darlehensnehmerin / der Darlehensnehmer mit mehr als 45 Tagen im Zahlungsrückstand. Die Zinserhebung erfolgt für den Zeitraum 01.10.2017 (Tag nach Fälligkeit der Rate) bis zum 20.12.2017 (Zahlungseingang bei der Bundeskasse). Der Verzug beginnt bereits mit dem 1. Tag.