Tilgungsplan

Der Tilgungsplan besteht aus dem Tilgungsablauf, den zurückzuzahlenden Darlehensbeträgen, der Ratenhöhe, sowie der Darlehenskontonummer.

Beispiel:

Tilgungsplan

Unter dem Tilgungsablauf wird Ihnen Folgendes mitgeteilt:

  • Der zurückzuzahlende Darlehensbetrag
  • Fälligkeit der ersten Rate (Tilgungsbeginn)
    Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 130,00 EUR. Die Raten werden vierteljährlich in Höhe von 390,00 EUR fällig (§ 18 Abs. 3 und 4 BAföG).
  • Fälligkeit der Restrate.
  • Der Hinweis "Darlehen nach dem 28.02.2001" steht hier für den Darlehenstyp und damit für die Höhe des maximalen Rückzahlungsbetrags, siehe unten unter "Rückzahlungsbegrenzung nach § 17 Abs. 2 BAföG")

Die erste Rate des Darlehens ist fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer des zuletzt mit Darlehen geförderten Ausbildungsabschnitts zu zahlen. Bei mehreren geförderten Studiengängen ist die FHD maßgeblich, die im zuerst geförderten Ausbildungsabschnitt zuletzt gültig war. Der Rückzahlungsbeginn ergibt sich also aus der festgesetzten Förderungshöchstdauer.

Rechtsgrundlage:

Sollten Sie neben dem unverzinslichen Staatsdarlehen nach dem BAföG auch ein verzinsliches Bankdarlehen nach § 18 c BAföG von der KfW-Bankengruppe erhalten haben, ruht die Tilgung des Staatsdarlehens für die Dauer der Rückzahlungsverpflichtung des Bankdarlehens (§ 18c Abs. 7 BAföG).

Bitte beachten Sie, dass bei neu begonnenen Ausbildungsabschnitten ab dem 01.08.2019 kein verzinsliches Bankdarlehen der KfW mehr gewährt wird. Statt dessen erfolgt die Förderung mit einem unverzinslichen staatlichen Volldarlehen (§ 17 Abs. 3 BAföG). Dieses unverzinsliche Volldarlehen ist nach Beendigung der Tilgung des "regulären" Staatsdarlehens zurückzuzahlen.

Sollten die Raten nicht rechtzeitig zur jeweiligen Fälligkeit beglichen werden, können Kosten und Zinsen anfallen.

Der Gesetzgeber sieht den Einzug der Darlehensraten im SEPA-Lastschriftverfahren vor. Bitte erteilen Sie der Bundeskasse daher rechtzeitig ein SEPA-Mandat.
Sollte Ihrem FRB kein Mandat beigelegen haben oder Ihr Mandat verlorengegangen oder abgelaufen sein, können Sie jederzeit über BAföG-online oder das Kontaktformular in der Fußzeile ein Mandat anfordern.

Die Darlehenskontonummer geben Sie bitte bei Ihren Zahlungen im Verwendungszweck an. Sie dient der direkten Zuordnung der Zahlungen. Bei Erteilung eines SEPA-Mandats ist die Darlehenskontonummer in der Mandatsreferenznummer enthalten.

Für Studiengänge, die nach dem 28.02.2001 begonnen wurden, ist die Rückzahlung des Darlehens auf maximal 10.000,00 EUR begrenzt. Das bedeutet für Sie: Wenn Ihnen für einen Ausbildungsabschnitt nach dem 28.02.2001 Darlehen in Höhe von mehr als 10.000,00 EUR bewilligt wurde, müssen Sie höchstens 10.000,00 EUR zurückzahlen. Darüber hinausgehende Beträge erlöschen, wenn Sie die 10.000,00 EUR abgelöst haben. Im Tilgungsplan werden Ihnen lediglich die zurückzuzahlenden Beträge (also maximal 10.000,00 EUR) angezeigt.

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Stand 14.03.2018