Darlehen der Kategorie 5 -Volldarlehen nach § 17 Abs. 3 BAföG

Wenn Sie nach dem 01.08.2019 für einen neu begonnen Ausbildungsabschnitt ein Volldarlehen nach § 17 Abs. 3 BAföG erhalten haben, können Sie auch dieses vorzeitig tilgen. Auf Antrag wird ein Nachlass gewährt. Der Nachlass wird von der gesamten nicht fälligen Darlehensschuld berechnet.

Berechnungsbeispiele:

Erklärung der Berechnung

+/-

Betrag in EURO

ursprüngliche Darlehenshöhe=12.180
bereits fällig-1.170
Zwischensumme=11.010
Nachlass-Prozentsatz bei bis zu 11.500 EUR Darlehen=23,0 %
Nachlassbetrag-2.532,30
Zahlbetrag zur vorzeitigen Ablösung
(11.010 -2.532,30 )
=
8.477,70

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Stand 22.01.2021