Darlehen der Kategorie 5 -Volldarlehen nach § 17 Abs. 3 BAföG
Wenn Sie nach dem 01.08.2019 für einen neu begonnen Ausbildungsabschnitt ein Volldarlehen nach § 17 Abs. 3 BAföG erhalten haben, können Sie auch dieses vorzeitig tilgen. Auf Antrag wird ein Nachlass gewährt. Der Nachlass wird von der gesamten nicht fälligen Darlehensschuld berechnet.
Berechnungsbeispiele:
Erklärung der Berechnung | +/- | Betrag in EURO |
---|---|---|
ursprüngliche Darlehenshöhe | = | 12.180 |
bereits fällig | - | 1.170 |
Zwischensumme | = | 11.010 |
Nachlass-Prozentsatz bei bis zu 11.500 EUR Darlehen | = | 23,0 % |
Nachlassbetrag | - | 2.532,30 |
Zahlbetrag zur vorzeitigen Ablösung (11.010 €-2.532,30 €) | = | 8.477,70 |
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Stand 22.01.2021