Vorzeitige Rückzahlung
Kann ich einen Nachlass erhalten, wenn ich mein Darlehen vorzeitig zurückzahle?
Das Darlehen kann ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden.
Durch eine vorzeitige Rückzahlung (VR) des noch nicht fälligen Darlehens haben Sie die Möglichkeit, einen Nachlass zu erlangen. Die Nachlasstabelle zur vorzeitigen Rückzahlung wurde überarbeitet. Die neuen Nachlasssätze gelten ab dem 01.04.2020 einheitlich für alle Darlehen (außer bei KfW-Bankdarlehen nach § 18c BAföG a. F.)
Die Berechnungsweise zu den gewährten Darlehen hängt davon ab, nach welchen gesetzlichen Regelungen Ihnen die BAföG-Förderung bewilligt wurde.
Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Beispiele für die unterschiedlichen Berechnungen finden Sie am Ende dieser Seite
Über BAföG-online steht Ihnen ein Antragsformular (bei Anmeldung per E-Mail) bzw. die sofortige Berechnung des Nachlasses (bei Zugang über Personalausweis) zur Verfügung.
barrierearme Tabellenausführung:
Ein konkretes Angebot über den höchstmöglichen Nachlass wird Ihnen erstmalig im FRB mitgeteilt.
Wenn Sie die Zahlung dann fristgerecht leisten, werten wir die Einzahlung als Antrag auf Gewährung des Nachlasses. Einen schriftlichen Antrag oder einen Antrag über BAföG-online müssen Sie dazu nicht mehr stellen.
Sie erhalten den höchstmöglichen Nachlass, wenn der vorzeitige Rückzahlungs-Betrag bis zur Fälligkeit der ersten Rate (Tilgungsbeginn) auf Ihrem Darlehenskonto bei der Bundeskasse Halle eingeht.
(§ 11 Abs. 2 DarlehensV).
Sie erhalten automatisch eine Bestätigung über Ihre Einzahlung des vorzeitigen Rückzahlungsbetrages.
Wenn Sie nicht bis zur Fälligkeit der ersten Rate warten möchten, können Sie die vorzeitige Rückzahlung auch direkt nach Erhalt des FRB vornehmen. Die im FRB festgestellte Darlehensschuld kann sich jedoch aufgrund eines Widerspruchs noch verändern.
Sofern Sie bereits einige Raten nach dem Tilgungsplan zurückgezahlt haben und/oder von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt waren, können Sie Ihre Darlehens(rest)schuld unter folgenden Voraussetzungen auch noch vorzeitig ablösen:
- Ihr Antrag geht bei uns ein.
Den Antrag auf vorzeitige Rückzahlung können Sie bequem formlos über unser Onlineformular auf der BAföG-online Seite stellen.
- Es ist noch nicht fällige Darlehens(rest)schuld vorhanden.
- Bitte beachten Sie, dass Darlehensraten, welche aufgrund von Freistellungsmonaten ab dem 01.04.2020 noch nicht gezahlt werden mussten, nicht mehr mit einem Nachlass versehen werden. Das bedeutet für Sie, dass Sie je nach Darlehenshöhe und Dauer der Freistellungszeiträume ggf. gar keinen Nachlass mehr erhalten können. Freistellungszeiträume bis einschließlich 31.03.2020 haben keinen Einfluss auf die Nachlasshöhe.
- Sie zahlen den festgesetzten Betrag zur vorzeitigen Rückzahlung so rechtzeitig ein, dass er fristgerecht bei der Bundeskasse eingeht.
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Stand 14.03.2018