Getrennte Berechnung bei Darlehen der Kategorien 2 + 5

Darlehen mit unterschiedlichen Förderbestimmungen

Wenn Sie nach dem 01.03.2001 mit Darlehen und Zuschuss nach dem BAföG gefördert wurden, ist dieses Darlehen maximal bis zu einem Betrag von 10.000 EUR zurückzuzahlen. (§ 17 Abs. 2 BAföG, a.F.), die Berechnung des Ablösebetrags erfolgt ausgehend vom noch nicht fälligen rückzahlungspflichtigen Darlehensbetrag, maximal von diesen 10.000 EUR.

Haben Sie zusätzlich nach dem 01.08.2019 eine Förderung mit Volldarlehen nach § 17 Abs. 3 BAföG erhalten, so können Sie auch dieses vorzeitig ablösen. Der Zahlungsbetrag wird hier vom gesamten, noch nicht fälligen Volldarlehensbetrag ermittelt.

Beachten Sie bitte:
Sollten Sie ab dem 01.04.2020 ganz oder teilweise von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt worden sein, dürfen die in diesem Zeitraum liegenden Darlehensraten nicht mit einem Nachlass berücksichtigt werden.

Berechnungsbeispiele:

Erklärung der Berechnung+/-Betrag in EURO
Darlehensbetrag Kategorie 2 (Bewilligung nach dem 01.03.2001)=
14.500,00
davon zurückzuzahlen (Berechnungsgrundlage)=
10.000,00
Nachlass gemäß Tabelle bei 10.000 EUR = 21,0%-2.100,00
Zahlbetrag Darlehen Kategorie 2=
7.900,00
Darlehensbetrag Volldarlehen (noch nicht fällig)
=
6.350,00
Nachlass gemäß Tabelle bei 6.350,00 EUR Darlehen (15,5%)=15,5%
Nachlassbetrag=984,25
Zahlbetrag Darlehen Kategorie 5=5.365,75
 =
 
zu zahlen Darlehen Kategorie 2 (10.000-2.100 EUR)=
7.900,00
zu zahlen Darlehen Kategorie 5 (6.350-984,25 EUR)=
5.365,75
   
Zahlungsbetrag für die vorzeitige Rückzahlung beider Darlehen:=13.265,75

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Stand 03.06.2019