Getrennte Berechnung bei Darlehen der Kategorien 2 + 5
Wenn Sie nach dem 01.03.2001 mit Darlehen und Zuschuss nach dem BAföG gefördert wurden, ist dieses Darlehen maximal bis zu einem Betrag von 10.000 EUR zurückzuzahlen. (§ 17 Abs. 2 BAföG, a.F.), die Berechnung des Ablösebetrags erfolgt ausgehend vom noch nicht fälligen rückzahlungspflichtigen Darlehensbetrag, maximal von diesen 10.000 EUR.
Haben Sie zusätzlich nach dem 01.08.2019 eine Förderung mit Volldarlehen nach § 17 Abs. 3 BAföG erhalten, so können Sie auch dieses vorzeitig ablösen. Der Zahlungsbetrag wird hier vom gesamten, noch nicht fälligen Volldarlehensbetrag ermittelt.
Beachten Sie bitte:
Sollten Sie ab dem 01.04.2020 ganz oder teilweise von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt worden sein, dürfen die in diesem Zeitraum liegenden Darlehensraten nicht mit einem Nachlass berücksichtigt werden.
Berechnungsbeispiele:
Erklärung der Berechnung | +/- | Betrag in EURO |
---|---|---|
Darlehensbetrag Kategorie 2 (Bewilligung nach dem 01.03.2001) | = | 14.500,00 |
davon zurückzuzahlen (Berechnungsgrundlage) | = | 10.000,00 |
Nachlass gemäß Tabelle bei 10.000 EUR = 21,0% | -2.100,00 | |
Zahlbetrag Darlehen Kategorie 2 | = | 7.900,00 |
Darlehensbetrag Volldarlehen (noch nicht fällig) | = | 6.350,00 |
Nachlass gemäß Tabelle bei 6.350,00 EUR Darlehen (15,5%) | = | 15,5% |
Nachlassbetrag | = | 984,25 |
Zahlbetrag Darlehen Kategorie 5 | = | 5.365,75 |
= | ||
zu zahlen Darlehen Kategorie 2 (10.000-2.100 EUR) | = | 7.900,00 |
zu zahlen Darlehen Kategorie 5 (6.350-984,25 EUR) | = | 5.365,75 |
Zahlungsbetrag für die vorzeitige Rückzahlung beider Darlehen: | = | 13.265,75 |
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Stand 03.06.2019