Getrennte Berechnung bei Darlehen der Kategorien 3 + 5
Wenn Sie erstmals nach dem 01.09.2019 mit Darlehen und Zuschuss nach dem BAföG gefördert wurden, ist dieses Darlehen maximal bis zu einem Betrag von 10.010 EUR zurückzuzahlen (§ 17 Abs. 2 BAföG), die Berechnung des Ablösebetrags erfolgt ausgehend vom noch nicht fälligen rückzahlungspflichtigen Darlehensbetrag, maximal von diesen 10.010 EUR.
Haben Sie zusätzlich nach dem 01.08.2019 eine Förderung mit Volldarlehen nach § 17 Abs. 3 BAföG erhalten, so können Sie auch dieses vorzeitig ablösen. Der Zahlungsbetrag wird hier vom gesamten, noch nicht fälligen Volldarlehensbetrag ermittelt.
Beachten Sie bitte:
Sollten Sie ab dem 01.04.2020 ganz oder teilweise von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt worden sein, dürfen die in diesem Zeitraum liegenden Darlehensraten nicht mit einem Nachlass berücksichtigt werden.
Berechnungsbeispiele:
Erklärung der Berechnung | +/- | Betrag in EURO |
---|---|---|
Darlehensbetrag Kategorie 3 (Bewilligung nach dem 01.09.2019) | = | 14.500,00 |
davon zurückzuzahlen (Berechnungsgrundlage) | = | 10.010,00 |
Nachlass gemäß Tabelle bei 10.010 EUR = 21,5% | -2.152,15 | |
Zahlbetrag Darlehen Kategorie 2 | = | 7.857,85 |
Darlehensbetrag Volldarlehen (noch nicht fällig) | = | 6.350,00 |
Nachlass gemäß Tabelle bei 6.350,00 EUR Darlehen (15,5%) | = | 15,5% |
Nachlassbetrag | = | 984,25 |
Zahlbetrag Darlehen Kategorie 5 | = | 5.365,75 |
= | ||
zu zahlen Darlehen Kategorie 2 (10.010-2.152,15 EUR) | = | 7.857,85 |
zu zahlen Darlehen Kategorie 5 (6.350-984,25 EUR) | = | 5.365,75 |
Zahlungsbetrag für die vorzeitige Rückzahlung beider Darlehen: | = | 13.223,60 |
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Stand 03.06.2019