Getrennte Berechnung bei Darlehen der Kategorien 3 + 5

Wenn Sie erstmals nach dem 01.09.2019 mit Darlehen und Zuschuss nach dem BAföG gefördert wurden, ist dieses Darlehen maximal bis zu einem Betrag von 10.010 EUR zurückzuzahlen (§ 17 Abs. 2 BAföG), die Berechnung des Ablösebetrags erfolgt ausgehend vom noch nicht fälligen rückzahlungspflichtigen Darlehensbetrag, maximal von diesen 10.010 EUR.

Haben Sie zusätzlich nach dem 01.08.2019 eine Förderung mit Volldarlehen nach § 17 Abs. 3 BAföG erhalten, so können Sie auch dieses vorzeitig ablösen. Der Zahlungsbetrag wird hier vom gesamten, noch nicht fälligen Volldarlehensbetrag ermittelt.

Beachten Sie bitte:
Sollten Sie ab dem 01.04.2020 ganz oder teilweise von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt worden sein, dürfen die in diesem Zeitraum liegenden Darlehensraten nicht mit einem Nachlass berücksichtigt werden.

Berechnungsbeispiele:

Erklärung der Berechnung+/-Betrag in EURO
Darlehensbetrag Kategorie 3 (Bewilligung nach dem 01.09.2019)=
14.500,00
davon zurückzuzahlen (Berechnungsgrundlage)=
10.010,00
Nachlass gemäß Tabelle bei 10.010 EUR = 21,5%-2.152,15
Zahlbetrag Darlehen Kategorie 2=
7.857,85
Darlehensbetrag Volldarlehen (noch nicht fällig)
=
6.350,00
Nachlass gemäß Tabelle bei 6.350,00 EUR Darlehen (15,5%)=15,5%
Nachlassbetrag=984,25
Zahlbetrag Darlehen Kategorie 5=5.365,75
 =
 
zu zahlen Darlehen Kategorie 2 (10.010-2.152,15 EUR)=
7.857,85
zu zahlen Darlehen Kategorie 5 (6.350-984,25 EUR)=
5.365,75
   
Zahlungsbetrag für die vorzeitige Rückzahlung beider Darlehen:=13.223,60

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Stand 03.06.2019