Widerspruch

Was muss ich beachten, wenn ich mit einem Bescheid nicht einverstanden bin?

Die Rechtsbehelfsbelehrung:

Wenn Sie mit einem unserer Bescheide nicht einverstanden sind, haben Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids die Möglichkeit, Widerspruch zu erheben.

Beispiel aus Ihrem Bescheid:

Rechtsbehelfsbelehrung


 

  • Der Widerspruch muss beim Bundesverwaltungsamt erhoben werden und den Formvorschriften nach § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) entsprechen.
  • Der Widerspruch kann schriftlich, zur Niederschrift oder auf dem elektronischen Weg eingelegt werden.
  • Die Schriftlichkeit ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch handschriftlich unterschrieben ist!

Sie möchten auf elektronischem Wege Widerspruch erheben?

  • Der Widerspruch per E-Mail über ein DE-Mail-Konto ist auch ohne Unterschrift möglich.
  • Darüber hinaus haben Sie als Nutzer von BAföG-online bei Anmeldung mit dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion auch die Möglichkeit, das Widerspruchsformular bei BAföG-online zu nutzen. Hierbei ist ebenfalls keine Unterschrift erforderlich.

Bitte beachten Sie:

Gegen einen Widerspruchsbescheid können Sie nicht erneut Widerspruch erheben. Hier steht Ihnen nur noch der Klageweg beim Verwaltungsgericht (VG) Köln offen. Beachten Sie hierzu den Rechtsbehelf in Ihrem Widerspruchsbescheid.

Alexander Kirch / EyeEm / gettyimages

Rechtsprechung zum Thema:

Haben Sie die Widerspruchsfrist nicht einhalten können, weil Sie z. B. nach einem Verkehrsunfall im Krankenhaus lagen?
Für diesen und andere Fälle des unverschuldeten Fristversäumnisses besteht auf Antrag die Möglichkeit der "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand".

Sie müssen den Wiedereinsetzungsantrag zusammen mit dem Widerspruch gegen den erhaltenen Bescheid

  • innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr aus dem Krankenhaus bzw. nach Wegfall eines sonstigen Hindernisses schriftlich stellen,
  • Widerspruch und Wiedereinsetzungsantrag begründen und
  • das Hindernis (z. B. den Krankenhausaufenthalt) mit Nachweisen für den gesamten Zeitraum belegen.

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Stand 14.03.2018