Warum wurde/ wird die Rückzahlungsrate nicht eingezogen?

Wenn die Bundeskasse die Darlehensrate nicht einziehen kann, kann dies 2 Gründe haben:

1. Gescheiterter Einzug

Die Rate kann nicht eingezogen werden, weil Ihr Konto nicht gedeckt ist. Sie erhalten eine Benachrichtigung über den gescheiterten Einzug. Sofern Sie am SEPA-Einzugsverfahren weiterhin teilnehmen möchten, müssen Sie:

  • für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen und
  • dem Bundesverwaltungsamt, BF 1 - Mandatserfassung BAföG/ Bildungskredit, 50728 Köln schriftlich mitteilen, dass das Mandat weiter genutzt werden soll.

Ansonsten sorgen Sie bitte für eine fristgerechte Überweisung Ihrer Darlehensraten auf anderem Wege.

2. Rückbelasteter Einzug

Sie haben den Einzug der Bundeskasse Halle zurückbelastet. Sofern Sie am SEPA-Einzugsverfahren weiterhin teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das
Bundesverwaltungsamt, BF 1, Mandatserfassung BAföG / Bildungskredit.

Ansonsten sorgen Sie bitte für eine fristgerechte Überweisung Ihrer Darlehensraten.

In beiden Fällen wird Ihr SEPA-Mandat nicht mehr weiter genutzt, wenn Sie nicht von sich aus der Bundeskasse (über das Bundesverwaltungsamt) die weitere Nutzung gestatten bzw. diese beauftragen.
Die weitere Nutzung beauftragen Sie bitte schriftlich an folgende Anschrift: Bundesverwaltungsamt, BF 1, Mandatserfassung BAföG/ Bildungskredit, 50728 Köln

Das Mandat wird mit dem Scheitern bzw. mit der Rückbuchung deaktiviert.
Für verspätete Zahlungen tragen Sie selbst die Verantwortung. Gegebenenfalls kann dies für Sie eine weitere Belastung durch Mahnkosten und ggf. Rückstandszinsen bedeuten.

Prüfen Sie daher bitte immer auf Ihren Kontoauszügen, ob der Einzug durch die Bundeskasse Halle auch ausgeführt wurde.

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Stand 29.08.2018