Zahlungsweg
Warum ist es sinnvoll, das SEPA-Verfahren zu nutzen?
Um das Rückzahlungsverfahren für beide Seiten zu erleichtern, ist die Rückzahlung grundsätzlich im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren vorzunehmen.
Erteilen Sie daher bitte bei Ratenzahlung der Bundeskasse Halle rechtzeitig vor dem Rückzahlungsbeginn ein SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basislastschriften (Mandat). Beachten Sie bitte, dass aus technischen Gründen nur die von uns erstellten Mandate genutzt werden können.
Ihrem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB) haben wir bereits ein SEPA-Mandat beigefügt. Sollte Ihnen noch kein SEPA-Mandat vorliegen, dieses verloren gegangen oder nach längerer Nichtnutzung inzwischen abgelaufen sein, können Sie ein neues SEPA-Mandat über das Kontaktformular in der Fußzeile dieser Seite oder über eine Nachricht bei BAföG-online anfordern.
Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt mindestens 130,00 EUR. Die Raten sind für jeweils 3 aufeinanderfolgende Monate in einer Summe (390,00 EUR) zum Ende des 3. Monats zu entrichten (§ 18 Abs. 3 und 4 BAföG).
Beispiel:
Rückzahlungsbeginn im Monat | Fälligkeit der vierteljährlichen Rate | für die Monate |
---|---|---|
April | 30. Juni | April, Mai, Juni |
August | 31. Oktober | August, September, Oktober |
September | 30. November | September, Oktober, November |
Oktober | 31. Dezember | Oktober, November, Dezember |
Bei Erteilung eines SEPA-Mandats ermöglichen wir Ihnen auf Antrag auch eine Umstellung auf monatliche Zahlungsweise.
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Stand 14.03.2018