Der "77-Raten-Erlass"
Diese Erlassmöglichkeit besteht nur für Darlehensnehmende, die erstmals ab dem 01.09.2019 mit Darlehen gefördert werden.
Die Regelung greift nicht für Darlehensbeträge, die als unverzinsliches Volldarlehen nach § 17 Abs. 3 BAföG bewilligt wurden.
Nach Eingang der 77. Rate auf Ihrem Darlehenskonto erlischt die verbliebene Darlehensschuld automatisch, Sie müssen hierzu keinen Antrag stellen.
Für Zeiträume, in denen eine Freistellung nach § 18a Absatz 1 mit verminderter Ratenzahlung gewährt wurde, genügen für einen Erlass nach Satz 1 Tilgungsleistungen jeweils in Höhe der vom Bundesverwaltungsamt zugleich festgesetzten verminderten Rückzahlungsraten; Absatz 10 bleibt unberührt.
Beispiel bei regulärer Ratenhöhe von monatlich 130 EURO (€):
Darlehenshöhe gesamt | Ratenhöhe monatlich | Anzahl gezahlte Raten | Summe gezahlter Betrag | erloschene Darlehenshöhe |
---|---|---|---|---|
16.587,00 € | 130 € | x 77 | 10.010,00 € | 6.577,00 € |
Beispiel bei verminderten Raten von 42 EURO (€) pro Monat (Mindestbetrag bei verminderter Rate):
Darlehenshöhe gesamt | Ratenhöhe monatlich | Anzahl gezahlte Raten | Summe gezahlter Betrag | erloschene Darlehenshöhe |
---|---|---|---|---|
16.587,00 € | 42 € | x 77 | 3.234,00 € | 13.353,00 € |
Beispiel bei wechselnder Ratenhöhe (Regelrate + verminderte Rate):
Darlehenshöhe gesamt | Ratenhöhe monatlich | Anzahl gezahlte Raten | Summe gezahlter Betrag | erloschene Darlehenshöhe |
---|---|---|---|---|
16.587,00 € | 130 € | x 50 | 6.500,00 € | |
63 € | x 27 | 1.701,00 € | ||
Summe gezahlt | 77 Raten | 8.201,00 € | 8.386,00 € |