Was bietet der Bildungskredit?
Finanzielle Förderung von Ausbildung und Studium
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung ist dafür gedacht, Schülerinnen und Schüler und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit eine gezielte finanzielle Unterstützung einzuräumen. Dieser Kredit ist flexibel und kann auf die individuellen Bedürfnisse der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer angepasst werden. Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages auf Bildungskredit zu gewährleisten, stellen Sie diesen bitte über unser Online-Portal.
Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehegattin oder dem Ehegatten bzw. der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner (im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz LPartG) gewährt.
Seit 2009 hat der Bildungskredit beim CHE Studienkredit-Test in der Kategorie "Abschlussdarlehen und Zwischenfinanzierung" fortlaufend die Auszeichnung mit dem Siegel "Spitzenergebnisse in vier von fünf Kategorien" als Testsieger erhalten.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Kreditvolumen von 1.000 EUR bis zu 7.200 EUR
- wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR
- auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 EUR für ausbildungsbezogene Aufwendungen.
- sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie in Höhe von 4,14 % effektiver Jahreszins, der Sollzins beträgt 4,19 % (Stand 01.10.2024)
- keine versteckten Kosten
- einfache Antragstellung im Internet
- Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten - wie BAföG - möglich
- Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen
- keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich
- kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich
- Rückzahlung erst vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Rate
- niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 EUR
- außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich
- Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland
Wichtiger Hinweis für Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Bewilligung erhalten haben:
Ab 01.01.2018 benötigt die KfW im Rahmen der durchzuführenden Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Bitten Sie Ihre Hausbank oder die zu einer Prüfung berechtigte Stelle, zusätzlich eine Kopie Ihres vorgelegten Ausweises an die KfW zu übersenden. Sie können zu diesem Termin eine Kopie mitnehmen. Nur bei zusätzlicher Übermittlung Ihrer Ausweiskopie ist eine zügige Weiterbearbeitung und Darlehensauszahlung Ihres Bildungskredits möglich!
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Stand 28.03.2024