Unterlagen für den Folgeantrag
Sie möchten einen Folgeantrag stellen?
Ihnen wurde für Ihre derzeitige Ausbildung bereits der erste Teil des Bildungskredits bewilligt? Jetzt wünschen Sie die Auszahlung des zweiten Teils des Kredits.
In diesem Fall übersenden Sie bitte:
- eine aktuelle Schulbescheinigung (Schülerinnen und Schüler)
oder
- eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Studierende)
Für EU- sowie Nicht-EU BürgerInnen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
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Stand 27.08.2018