Einzureichende Unterlagen
Bitte reichen Sie für die Antragsbearbeitung folgende Unterlagen ein:
- eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) und
- eine aktuell ausgestellte Schulbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), der die Gesamtdauer und der angestrebte Abschluss zu entnehmen ist;
- falls zutreffend: einen Nachweis über einen bereits vorhandenen Berufsabschluss, wenn Ihre Ausbildung mit einem allgemeinbildenden Abschluss (z.B. Abitur) endet.
Ausländerinnen und Ausländer werden gemäß § 8 BAföG gefördert. Reichen Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen bitte entsprechende Nachweise ein.
Sie möchten einen Folgeantrag stellen?
Bitte reichen Sie die zur Antragsbearbeitung notwendigen Unterlagen (Kopien sind ausreichend) innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung auf dem Postweg oder per Fax ein.
Diese Seite
Stand 14.03.2018