Antragstellung
Das Bildungskreditverfahren beginnt mit der Stellung eines Antrages beim Bundesverwaltungsamt (BVA).
Der Antrag sollte frühestens sechs Wochen vor Beginn des förderfähigen Ausbildungszeitraumes (Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende) gestellt werden, da eine Kreditgewährung erst möglich ist, wenn Sie sich tatsächlich im förderfähigen Ausbildungsabschnitt befinden.
Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu gewährleisten, stellen Sie diesen bitte über unser Online-Portal und reichen die Unterlagen umgehend per Brief oder Fax nach..
Einzureichende Unterlagen
Bitte reichen Sie für die Antragsbearbeitung folgende Unterlagen ein:
- eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) und
- eine aktuell ausgestellte Schulbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), der die Gesamtdauer und der angestrebte Abschluss zu entnehmen ist;
- falls zutreffend: einen Nachweis über einen bereits vorhandenen Berufsabschluss, wenn Ihre Ausbildung mit einem allgemeinbildenden Abschluss (z.B. Abitur) endet.
Ausländerinnen und Ausländer werden gemäß § 8 BAföG gefördert. Reichen Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen bitte entsprechende Nachweise ein.
Sie möchten einen Folgeantrag stellen?
Bitte reichen Sie die zur Antragsbearbeitung notwendigen Unterlagen (Kopien sind ausreichend) innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung auf dem Postweg oder per Fax ein.
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Stand 14.03.2018