§ 1 Zweck der Förderung
Zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen werden nach Maßgabe dieses Programms verzinsliche Bildungskredite gewährt. Die Kredite dienen bei nicht nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzt (BAföG) geförderten Ausbildungen der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei geförderten Auszubildenden der Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand.