§ 15 Budgetkontrolle

Das Bundesverwaltungsamt überwacht die Einhaltung des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Summe aller Kredite vorgegebenen Finanzrahmens. Das Bundesverwaltungsamt übermittelt der Kreditanstalt für Wiederaufbau die Bewilligungsdaten. Nach Ablauf der Annahmefrist teilt die Kreditanstalt für Wiederaufbau dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich mit, ob und in welcher Höhe der Vertrag zustande gekommen ist.

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