Erläuterungen Studierende

Altersgrenze

Nach den Förderbestimmungen kann der Bildungskredit nur volljährigen Studenten/innen gewährt werden, die das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das bedeutet, dass eine Bewilligung und Auszahlung des Bildungskredites bis zu dem Monat möglich ist, in dem der/die Antragsteller/in 36 Jahre alt wird. Ausnahmeregelungen sind nicht vorgesehen. Persönliche Lebensumstände führen nicht zu einer Verschiebung der Altersgrenze.

Ausbildungsstätten im Ausland

Studiengänge im Ausland können gefördert werden, wenn das im Ausland durchgeführte Studium einem inländischen Studium gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird im Antragsverfahren von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder geprüft. Vorab können Sie sich im Internet unter www.anabin.de informieren, ob grundsätzlich eine Gleichwertigkeit gegeben ist.

Erst- und Folgeausbildungen

Der Bildungskredit kann nicht nur für Erst-, sondern auch für Zweit- und Folgestudiengänge gewährt werden, soweit diese zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führen (z.B. Master). Eine Promotion ist hingegen nicht förderfähig.

Sollten Sie mehrere Studiengänge zur gleichen Zeit betreiben, können diese nicht gleichzeitig gefördert werden.

Hochschul- und Fachsemester

Hochschulsemester sind alle Semester, die Sie an einer Hochschule verbracht haben. Hochschulsemester enthalten alle Fachsemester eines Studienganges, ggf. Urlaubs-, Praxissemester und Fachsemester anderer Studiengänge.

Fachsemester sind im Gegensatz dazu die Semester, die im aktuellen Studiengang belegt werden.

Urlaubssemester

Die Bewilligung des Bildungskredites ist während eines Urlaubssemesters grundsätzlich ausgeschlossen, da Sie lediglich den Studentenstatus beibehalten, aber nicht zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen verpflichtet sind.

Ausnahmen bilden hierbei Auslandpraktika, Auslandsaufenthalte, die im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Besuch der deutschen Hochschule stehen. Zur weiteren Prüfung reichen Sie bitte einen Nachweis über den Grund Ihres Urlaubssemester ein.

Vollzeitausbildungen

Der Bildungskredit kann nur für eine Vollzeitausbildung bewilligt werden. Bei einer Hochschulausbildung wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das Studium in Vollzeit betrieben wird. Wenn Sie nicht als Teilzeitstudentin/-student oder Gasthörerin/-hörer eingeschrieben sind, betreiben Sie Ihr Studium in Vollzeit.

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Stand 14.03.2018