Antrag stellen

Der Bildungskredit kann Ihnen als Studentin bzw. Student in Bachelorstudiengängen gewährt werden, wenn Sie:

  • volljährig sind bis zu dem Monat, in dem Sie 36 Jahre alt werden
  • an einer Hochschule oder im Ausland an einer deutschen Hochschule gleichwertigen Ausbildungsstätte studieren
  • die Vorprüfung bestanden haben oder
  • wenn eine Vorprüfung nicht vorgesehen ist, die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht haben
  • als Vollzeitstudentin /-student immatrikuliert sind
  • nicht über das Zwölfte Hochschulsemester hinaus studieren

Für den Fall, dass Sie das Zwölfte Hochschulsemester überschreiten, wird die Vorlage Ihrer Zulassung zur Abschlussprüfung benötigt.

Bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen können Auslandssemester oder studienbedingte Praktika gefördert werden.

Ausländerinnen und Ausländer werden gemäß § 8 BAföG gefördert.

Nutzen Sie zur Antragstellung unser Online-Portal bildungskredit.bva.bund.de, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu ermöglichen. Das Online-Formular können Sie elektronisch ausfüllen und uns direkt übermitteln.

Einzureichende Unterlagen - Bachelorstudiengänge:

Bitte reichen Sie für die Antragsbearbeitung folgende Unterlagen (einfache Kopien sind ausreichend) auf dem Postweg oder per Fax ein:

  • beidseitige Kopie Ihres Personalausweises oder alternativ Ihres Reisepasses mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Hochschulsemester und Fachsemester, Studiengang und Studienfach
  • Bescheinigung der Hochschule, dass Sie die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht haben. Im Falle eines Credit-Pointsystems reicht grundsätzlich der Nachweis über erbrachte 60 Credit Points (CP) aus.
  • gegebenenfalls Nachweis über das voraussichtliche Studienende.
  • Soweit Sie das Zwölfte Hochschulsemester überschritten haben, weisen Sie bitte die Zulassung zur Abschlussprüfung durch den vom Prüfungsamt ausgefüllten Abschlussprüfungsvordruck nach.

Bei Auslandsaufenthalten/Praktika werden zusätzlich folgende Nachweise benötigt:

  • eine Bescheinigung der deutschen Hochschule, dass die im Ausland erbrachten Leistungen im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Studium stehen
  • eine Bescheinigung der Hochschule, dass das Praktikum in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium steht

Weitere Hinweise und Erklärungen finden Sie unter "Erläuterungen Studierende".

Zurück

Diese Seite

Stand 14.03.2018