Bewilligungsbescheid

Vergabe von Bildungskrediten

Nach Antragseingang prüft das BVA, ob Sie die Voraussetzungen für die Bewilligung des Bildungskredites erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Bildungskredites besteht.

Akte - Quelle: Utamaru Kido / GettyImages

Bei Antragstellung werden Sie aufgefordert, die zur Antragsbearbeitung notwendigen Unterlagen beim BVA einzureichen. Sollten Sie die Unterlagen nicht vollständig übersenden, werden wir im Rahmen der Antragsprüfung die fehlenden Unterlagen von Ihnen nachfordern. Wenn Sie keine Unterlagen einreichen, sind wir gezwungen, Ihren Antrag abzulehnen. Jedoch haben Sie jederzeit die Möglichkeit, erneut einen Antrag zu stellen oder gegen die Ablehnung binnen eines Monats Widerspruch einzulegen.

Die Zeit für die Antragsbearbeitung kann - je nach Anzahl der eingegangenen Anträge - einige Wochen betragen. Über den Antrags- bzw. Unterlageneingang erfolgt keine gesonderte Mitteilung. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt ausschließlich nach der Reihenfolge des Posteingangs.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Gewährung des Bildungskredites erfüllen, erhalten Sie zusammen mit dem Bescheid über die Bewilligung des Bildungskredites ein verbindliches Kreditangebot der KfW Bankengruppe in Bonn auf dem Postweg zugesandt. Sie haben dann die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb einer im Bewilligungsbescheid festgelegten Fristen (ca. fünf Wochen) anzunehmen.

Halten Sie die Vorlagefrist nicht ein, erlischt das Kreditangebot. Ihnen entstehen daraus keinerlei Nachteile. Sie können später jederzeit erneut den Bildungskredit beantragen.

Die Kreditabwicklung durch die KFW: Informationen über den Kreditvertrag, Aus- und Rückzahlung erhalten Sie über diesen Link.

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Stand 14.03.2018