Antrag stellen
Zu den postgradualen Studiengängen zählen Master-, Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungsstudiengänge, nicht aber die Promotion.
Der Bildungskredit kann gewährt werden, wenn Sie
- volljährig sind bis zu dem Monat, in dem Sie 36 Jahre alt werden
- an einer Hochschule oder im Ausland an einer deutschen Hochschule gleichwertigen Ausbildungsstätte studieren
- über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen und
- als Vollzeitstudentin/-student immatrikuliert sind
Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen kann ein Auslandssemester oder ein studienbedingtes Praktikum gefördert werden.
Ausländerinnen und Ausländer werden gemäß § 8 BAföG gefördert.
Link zur Antragstellung
Nutzen Sie zur Antragstellung unser Online-Portal bildungskredit.bva.bund.de, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu ermöglichen. Das Online-Formular können Sie elektronisch ausfüllen und uns direkt übermitteln.
Einzureichende Unterlagen
Bitte reichen Sie zur Antragsbearbeitung die folgenden Unterlagen (einfache Kopien sind ausreichend) auf dem Postweg oder per Fax ein:
- eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises oder alternativ des Reisepasses mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- eine zur Antragstellung aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit folgenden Angaben: Hochschulsemester und Fachsemester, Studiengang und Studienfach und
- einen Nachweis über ein bereits abgeschlossenes Studium
Bei Auslandsaufenthalten/Praktika legen Sie bitte zusätzlich vor:
- eine Bescheinigung der deutschen Hochschule, dass die im Ausland erbrachten Leistungen in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen
- eine Bescheinigung der Hochschule, dass das Praktikum in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium steht
Weitere Hinweise und Erklärungen finden Sie unter "Erläuterungen Studierende".
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Stand 14.03.2018