Allgemeine Voraussetzungen Studierende
Vergabe von Bildungskrediten
Der Bildungskredit richtet sich an Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen bis zum Ausbildungsende.
Sie gelten als Studierende oder Studierender, wenn Sie
- an einer Hochschule (Universität, Fachhochschule etc.) studieren und Ihr Studiengang förderfähig ist oder
- im Ausland an einer - einer deutschen Hochschule gleichwertigen - Ausbildungsstätte - studieren.
Ob Ihr Studiengang förderfähig nach dem BAföG ist, können Sie selbst im Ausbildungsstättenverzeichnis prüfen.
Ob Ihr Auslandsstudiengang die Voraussetzung der Gleichwertigkeit erfüllt, erfahren Sie auf der Internetseite von anabin.
Studierende an Berufsakademien gelten für die Bewilligung des Bildungskredits als Schülerin bzw. Schüler.
Die erforderlichen Antragsunterlagen für den jeweiligen Studiengang werden Ihnen über die folgenden Links angezeigt:
Über den unten stehenden Link erfahren Sie Näheres zu den
- nicht förderfähigen Studiengängen.
- Ausländerinnen und Ausländer werden gemäß § 8 BAföG gefördert.
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Stand 14.03.2018