EU-Bürgerin oder EU-Bürger mit Recht auf Daueraufenthalt in Deutschland
Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger können Sie auf Antrag nach fünf Jahren ständigen Aufenthaltes in Deutschland das Recht auf Daueraufenthalt erlangen.
Einzureichende Unterlagen:
- eine Kopie Ihres Passes bzw. Passersatzes
- eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) sowie
- einen Nachweis über Ihr Daueraufenthaltsrecht