EU-Bürgerin oder EU-Bürger mit Recht auf Daueraufenthalt in Deutschland

Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger können Sie auf Antrag nach fünf Jahren ständigen Aufenthaltes in Deutschland das Recht auf Daueraufenthalt erlangen.

Einzureichende Unterlagen:

  • eine Kopie Ihres Passes bzw. Passersatzes
  • eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) sowie
  • einen Nachweis über Ihr Daueraufenthaltsrecht

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