Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, Liechtensteins, Islands und Norwegens

Für Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, Liechtensteins, Islands und Norwegens gelten die gleichen ausländerrechtlichen Voraussetzungen wie für Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mitgliedstaates.

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