Heimatlose Ausländer oder Flüchtlinge mit Recht auf Daueraufenthalt oder anerkannte Asylberechtigte

Wenn Sie heimatlose Ausländerin bzw. heimatloser Ausländer oder Flüchtling mit Recht auf Daueraufenthalt oder anerkannte Asylberechtigte bzw. anerkannter Asylberechtigter sind, ist eine Gewährung des Bildungskredites möglich. Der Status als heimatlose Ausländer oder Flüchtlinge mit Recht auf Daueraufenthalt oder anerkannte Asylberechtigte wird nur auf Antrag erteilt und ist in Ihrem Pass oder Passersetz vermerkt.

Einzureichende Unterlagen:

  • Kopie Ihres Passes bzw. Passersatzes
  • aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) und
  • den von der Ausländerbehörde ausgefüllten Vordruck zum Aufenthaltsstatus

oder

  • Nachweis der Ausländerbehörde über Ihren Status als Ausländerin bzw. Ausländer

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