Datenschutzhinweise für die Vergabe und Rückforderung von Bildungskrediten nach den Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Datenschutz entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) in folgendem Bereich:

Vergabe und Rückforderung von Bildungskrediten nach den Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

1. Wie lautet die Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Beantragung und Bewilligung eines Bildungskredits. Bewilligen wir einen Bildungskredit und schließen Sie in der Folge mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Kreditvertrag ab, erfolgt die Auszahlung des Kreditbetrags durch die KfW. Nimmt die KfW die Bundesgarantie in Anspruch, etwa weil Sie mit der Rückzahlung mehr als 6 Monate in Verzug geraten sind und einen Stundungsantrag nicht gestellt haben, geht die Zuständigkeit zur Rückforderung Ihres Bildungskredites auf uns über. Dann verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auch im Rahmen der Rückforderung des Bildungskredits.

2. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50735 Köln
Tel.: + 49 (0) 22899-358-0
Fax.: + 49 (0) 22899-358-41747
E-Mail: poststelle@bva.bund.de

3. An wen können Sie sich in Datenschutzfragen wenden?

Bundesverwaltungsamt
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
DGZ-Ring 12 13086 Berlin
Tel.: + 49 (0) 22899-358-68-1234
Fax.: + 49 (0) 22899-358-68-1140
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bva.bund.de

4. Welche personenbezogene Daten werden verarbeitet und aus welcher Quelle stammen sie?

Wir verarbeiten die von Ihnen bei der Beantragung des Bildungskredits mitgeteilten Daten:

  • Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Adressdaten, Telefonnummer, Staatsangehörigkeit
  • Daten zu Ausbildung, angestrebtem Abschluss und voraussichtlicher Ausbildungsdauer
  • Kreditdaten (Laufzeit des Bildungskredites, gewünschte Ratenhöhe bzw. Abschlagszahlung, Bankverbindung, Angaben zu etwaigem Schuldenbereinigungs-/Insolvenzverfahren)

Fordern wir, nach Inanspruchnahme der Bundesgarantie durch die KfW, den Bildungskredit von Ihnen zurück, verarbeiten wir folgende von der KfW übermittelten Daten:

  • Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum , Adressdaten, Geschlecht sowie Staatsangehörigkeit der Kreditnehmenden
  • Kreditdaten (Angaben zu Garantiegesamtbetrag, Höhe des Kreditbetrags, geleisteten Zahlungen an die KfW, aufgelaufenen Zinsforderungen, Bewilligungszeitraum, Auszahlungszeitraum, Einlösegrund)
  • Kontaktdaten etwaiger Bevollmächtigter

Wir verarbeiten ferner Ihre von der Bundeskasse vergebene Kontonummer, Ihre Mandatsreferenznummer (bei SEPA-Mandatserfassung) sowie ein von uns generiertes Geschäftszeichen. Schließlich verarbeiten wir weitere von Ihnen im Zuge der Rückforderung mitgeteilten Daten (z.B. neue Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Einkommens- bzw. Vermögensnachweise sowie Nachweise der monatlichen Ausgaben bei Beantragung einer Stundung).

5. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

5.a Verarbeitungszweck

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Beantragung und Bewilligung eines Bildungskredits. Sofern die KfW die Bundesgarantie in Anspruch nimmt, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auch im Rahmen der Rückforderung des Bildungskredits, also etwa zur Erstellung des Rückforderungsbescheids, etwaiger Rückstandszins-, Mahn-, und Anschriftenermittlungskostenbescheide, zur Bearbeitung Ihrer Anträge auf Stundung fälliger Beträge oder zur Einleitung von Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung.

5.b Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO auf Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, welche zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich sind, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, dient im Einzelfall auch Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit das BVA personenbezogene Daten zur Wahrnehmung seiner im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt verarbeitet, stützt sich die Verarbeitung dieser Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und § 3 BDSG i. V. m. der entsprechenden gesetzlichen Aufgabennorm.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht darüber hinaus auf
den Förderbestimmungen der Bundesregierung (Bildungskreditprogramm zur finanziellen Förderung von Ausbildung und Studium) BMBF sowie der Bundeshaushaltsordnung im Falle der Beantragung einer Stundung fälliger Beträge.

6. Wer erhält Ihre Daten bzw. an wen werden diese übermittelt?

Ihre personenbezogenen Daten werden in unserem Auftrag im Informationstechnikzentrum Bund verarbeitet. Sind wir nach Inanspruchnahme der Bundesgarantie durch die KfW auch für die Rückforderung Ihres Bildungskredits zuständig, erhält die Bundeskasse die zur Führung Ihres Darlehenskontos erforderlichen Daten (v.a. Name, Adresse, Kreditbeträge, Fälligkeiten). Empfänger personenbezogener Daten können zum Zwecke des Adressermittlung Einwohnermeldeämter oder die Deutsche Rentenversicherung, soweit für den Verarbeitungszweck erforderlich, sein. Ferner werden Ihre Daten an Hauptzollämter, Gerichte und Insolvenzverwalter/Schuldnerberatungen sowie von Ihnen benannte Bevollmächtigte übermittelt, sofern die Zuständigkeit dieser Stellen eröffnet ist.
Eine Weitergabe Ihrer Daten zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.

7. Werden Ihre Daten an ein Drittland ggf. außerhalb des Geltungsbereiches der DSGVO übermittelt?

Nein.

8. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie es zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist oder folgende Aufbewahrungsfrist/en eine weitere Speicherung verlangen.
Ihre personenbezogenen Daten werden nach Ablauf eines Jahres nach vollständiger Tilgung des Bildungskredites gelöscht.

9. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen nachfolgende Rechte zur Verfügung. Diese können Sie beim unter 2. aufgeführten datenschutzrechtlich Verantwortlichen geltend machen.

9.a Recht auf Auskunft – Art. 15 DSGVO

Mit dem Recht auf Auskunft erhält die von einer Datenverarbeitung betroffene Person eine umfassende Einsicht in die sie angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien, wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

9.b Recht auf Berichtigung – Art. 16 DSGVO

Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, unrichtige sie angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.

9.c Recht auf Löschung – Art. 17 DSGVO

Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen.
Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 35 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

9.d Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Art. 18 DSGVO

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, eine weitere Verarbeitung der sie angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch die betroffene Person ein.

9.e Recht auf Datenübertragbarkeit – Art. 20 DSGVO

Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, die sie angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen. Dieses Recht steht dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient.

9.f Recht auf Widerspruch - Art. 21 DSGVO

Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für eine betroffene Person, aus Gründen die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, solchen weiteren Verarbeitungen ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, die zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder berechtigter öffentlicher sowie privater Interessen erfolgen. Es gelten die in § 36 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

9.g Recht auf Beschwerde – Art. 77 DSGVO

Als betroffene Person haben Sie unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten etwa gegen die DSGVO verstößt.
Hinweis: Die für das BVA zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde können Sie wie folgt erreichen:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
Telefon: 0228 997799 0
Telefax: 0228 997799 5550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

9.h Recht auf Widerruf der Einwilligung – Art. 7 Abs. 3 DSGVO

Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch diese nicht berührt.

10. Notwendigkeit der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das BVA hier im Aufgabenbereich

Vergabe und Rückforderung von Bildungskrediten nach den Förderbestimmungen des BMBF

stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben. Für die Erfüllung dieser Aufgaben ist die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Dementsprechend sind Sie verpflichtet diese bereitzustellen. Denn im Falle der Nichtbereitstellung könnte Ihr Antrag / Ihr Anliegen hier nicht bearbeitet werden.

11. Werden Entscheidungen automatisiert getroffen? – Art. 13 Abs. 2 f DSGVO

Der Bescheid über die Rückforderung des Bildungskredites wird auf Grundlage der Garantiefallmeldung der KfW nach einer Validierung automatisiert erstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team "Bildungskredit"
im Bundesverwaltungsamt

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Stand 11.06.2018