Welche Voraussetzungen haben keinen Einfluss auf die Gewährung des Bildungskredites?
- Eigenes Einkommen/Vermögen/Nebentätigkeiten
- Einkommen/Vermögen der Eltern/des Partners
- BAföG-Bezug
- Bezug von Stipendien
- Kinder/Familienstand
- Krankheiten/Behinderungen
- SCHUFA-Eintrag (wenn jedoch ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet oder über das Vermögen der/des Antragstellenden das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist [einschließlich Wohlverhaltensphase], muss der Antrag abgelehnt werden).