In welchen Fällen sollte ich im Antragsverfahren einen Bevollmächtigten benennen?
Ein Bevollmächtigter sollte benannt werden, wenn der/ die Antragsteller/-in (z. B. durch einen Auslandsaufenthalt) gehindert ist, sich um die Antragsabwicklung zu kümmern.
In diesem Fall ist dem Bevollmächtigten eine Vollmacht gegenüber dem BVA auszustellen.
Eine Bevollmächtigung für den Abschluss des Kreditvertrages mit der KfW Bankengruppe (KfW) ist nicht möglich. Die Vorschriften des Geldwäschegesetzes verlangen die persönliche Identifizierung des Kreditnehmers.
Der Schriftverkehr im Antragsverfahren kann auch per E-Mail ins Ausland erfolgen. Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide müssen jedoch nach den gesetzlichen Vorschriften auch auf dem Postweg versandt werden.