Was ist, wenn ich den Betrag nicht sofort zurückzahlen kann?

Der Rückforderungsbetrag kann auf Antrag bei der KfW gestundet werden.
Sollte eine Rückzahlung auch dann (noch) nicht möglich sein, nimmt die KfW die Bundesgarantie in Anspruch. In dem Fall begleicht das BVA zunächst die Kreditsumme nebst angefallener Zinsen bei der KfW.

Dieser Betrag wird dann vom Kreditnehmer zurückgefordert.

Auch hier besteht auf Antrag die Möglichkeit einer weiteren Stundung der Beträge. Näheres zur Rückzahlung siehe (Link Rückzahlung Bildungskredit Vergabe).

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