Was muss ich beachten, wenn ich gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen möchte?

Bei einem Widerspruch sind Fristen zu beachten. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eines Bescheides beim Bundesverwaltungsamt (BVA) zu erheben.
Ein Bescheid gilt bei der Zusendung per Post im Inland am dritten Tag als zugegangen (Zugangsfiktion).

Die Dreitagesfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Bescheid der Post übergeben wird. Die Zugangsfiktion gilt auch dann, wenn der dritte Tag auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag fällt.
Es kommt für die Bekanntgabe des Bescheides nicht darauf an, ob der Empfänger diesen tatsächlich zur Kenntnis genommen hat, sondern nur, ob er so in seinen Machtbereich gelangt ist und diesen zu Kenntnis nehmen konnte. Zum Machtbereich gehört beispielsweise der Briefkasten.

Es ist zu beachten, das Erstell- und Absendedatum des Bescheides aus technischen Gründen erheblich auseinander fallen können. Daraus entstehen jedoch keine Nachteile, da die Widerspruchs- und Antragsfristen erst mit Bekanntgabe des Bescheides beginnen.

Beispiel für einen Standardfall:

Ein Bescheid vom 15.10.2015 wird am 16.10.2015 auf den Postweg gegeben. Der Bescheid liegt am 17.10.2015 in Ihrem Briefkasten. Trotzdem gilt der Bescheid erst am 19.10.2015 (Samstag) als bekannt gegeben (§ 37 VwVfG). In diesem Beispiel ist der Widerspruch fristgerecht eingelegt, wenn er bis zum 19.11.2015 bei uns eingegangen ist.

Formvorschriften für den Widerspruch

  • Der Widerspruch muss beim Bundesverwaltungsamt erhoben werden und den Formvorschriften nach § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) entsprechen.
  • Der Widerspruch kann schriftlich, zur Niederschrift oder auf dem elektronischen Weg eingelegt werden.
  • Die Schriftlichkeit ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch handschriftlich unterschrieben ist!

Sie möchten auf elektronischem Wege Widerspruch erheben?

  • Der Widerspruch per E-Mail über das DE-Mail-Konto des Bundesverwaltungsamtes ist auch ohne Unterschrift möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie nur von einem DE-Mail-Konto aus Nachrichten an ein anderes DE-Mail-Konto übersenden können.

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