Wird ein Fernstudium gefördert?

Ein Fernstudium kann gefördert werden, wenn dieses in Vollzeit betrieben wird und die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung des Bildungskredites erfüllt sind. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Studium in Teilzeit oder berufsbegleitend durchführt wird. Der Status ist in diesen Fällen auf der Immatrikulationsbescheinigung vermerkt.

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