Wird der Bildungskredit auch während eines Urlaubssemesters gewährt?

Eine Förderung während des Urlaubssemesters ist ausgeschlossen, wenn die Beurlaubung aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit, Schwangerschaft) erfolgt. Erfolgt die Beurlaubung aufgrund eines Auslands- und Praxissemesters, ist eine Förderung möglich. Die entsprechende Bescheinigung ist durch die Ausbildungsstätte (Hochschule, Universität) zu erstellen. Ebenso kann die Förderung während des Urlaubssemesters erfolgen, wenn die Ausbildungsstätte bescheinigt, dass die Beurlaubung der Durchführung und Vorbereitung der Abschlussprüfung dient.

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