Kann ein Praktikum oder ein Auslandssemester gefördert werden?

Ein Praktikum im In- und Ausland kann gefördert werden, wenn es in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Besuch der Ausbildungsstätte steht. Hierbei muss eine Bestätigung der Hoch- oder Fachschule vorgelegt werden. Sofern ein Erasmusprogramm betrieben wird, reicht die Vorlage der Erasmusbescheinigung.
 
Auch Auslandssemester können gefördert werden, wenn die erbrachten Studienleistungen in inhaltlichem Zusammenhang zum inländischen Studiengang stehen. Ob die Leistungen in diesem Zusammenhang stehen, bescheinigt die heimische Hochschule.

Bei schulischen Ausbildungen ist ein Praktikum in der Regel Teil der Ausbildung und somit förderfähig.

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