Können auch Studiengänge und Schulausbildungen im Ausland gefördert werden?

Eine Prüfung, ob das Studium bzw. die Schulausbildung gefördert werden kann, erfolgt erst nach Eingang der Studien- bzw. Ausbildungsunterlagen. Gegebenenfalls wird über die zuständige Landesbehörde bzw. die Ständige Konferenz der Kultusminister geprüft, ob der Studiengang bzw. die Schulausbildung einer deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Die üblichen Voraussetzungen für die Bewilligung bleiben davon unberührt.

Ob die jeweilige ausländische Bildungseinrichtung gleichwertig ist, kann vorab unter diesem Link geprüft werden.

Zurück