Wem kann kein Bildungskredit gewährt werden?

  • Doktoranden
  • Habilitanden
  • Referendaren
  • Teilzeitstudierenden
  • Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschülern
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Schüleraustauschprogrammen
  • Personen, die eine Duale Ausbildung (Betriebliche Ausbildung mit Berufsschulanteil) absolvieren
  • Personen, deren Ausbildungsziel ein Zertifikat ist.
  • Schulungen, Weiterbildungen (in der Regel kürzer als 6 Monate)
  • Gasthörern
  • Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Personen nach Vollendung des 36. Lebensjahres
  • Studierende, die die Abschlussprüfung bereits bestanden haben, jedoch noch einen Prüfungsversuch zur Verbesserung der Note durchführen (z.B. Freiversuch Jurastudium)
  • Studierende, die sich über dem 12. Hochschulsemester ohne Zulassung zur Abschlussprüfung befinden oder die nicht innerhalb von 24 Monaten das Studium beenden können (Förderungszeitraum)
  • Studierende der Humanmedizin über dem 12. Hochschulsemester, die nicht zum Praktischen Jahr (alte Prüfungsordnung) zugelassen sind bzw. keine Zulassung zur Abschlussprüfung (neue Prüfungsordnung) haben.
  • Studierende der Rechtswissenschaften über dem 12. Hochschulsemester, die nicht zur universitären Schwerpunktbereichs- oder zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen sind.

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