Wem kann kein Bildungskredit gewährt werden?
- Doktoranden
- Habilitanden
- Referendaren
- Teilzeitstudierenden
- Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschülern
- Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Schüleraustauschprogrammen
- Personen, die eine Duale Ausbildung (Betriebliche Ausbildung mit Berufsschulanteil) absolvieren
- Personen, deren Ausbildungsziel ein Zertifikat ist.
- Schulungen, Weiterbildungen (in der Regel kürzer als 6 Monate)
- Gasthörern
- Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres
- Personen nach Vollendung des 36. Lebensjahres
- Studierende, die die Abschlussprüfung bereits bestanden haben, jedoch noch einen Prüfungsversuch zur Verbesserung der Note durchführen (z.B. Freiversuch Jurastudium)
- Studierende, die sich über dem 12. Hochschulsemester ohne Zulassung zur Abschlussprüfung befinden oder die nicht innerhalb von 24 Monaten das Studium beenden können (Förderungszeitraum)
- Studierende der Humanmedizin über dem 12. Hochschulsemester, die nicht zum Praktischen Jahr (alte Prüfungsordnung) zugelassen sind bzw. keine Zulassung zur Abschlussprüfung (neue Prüfungsordnung) haben.
- Studierende der Rechtswissenschaften über dem 12. Hochschulsemester, die nicht zur universitären Schwerpunktbereichs- oder zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen sind.