Kann auch eine Ausländerin oder ein Ausländer einen Bildungskredit bekommen?

In der Regel ist eine Bewilligung eines Bildungskredits möglich, zum Beispiel als

  • Ehegatte/in oder Lebenspartner/in (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) einer/eines Deutschen; eines Unionsbürgers mit Daueraufenthaltsrecht
  • Kind einer/eines Deutschen; Unionsbürger mit Daueraufenthaltsrecht
  • Ausländer im Besitz einer Niederlassungserlaubnis
  • EU-Bürger und Bürger aus Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz mit einem rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in Deutschland

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